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Führerschein Klasse A1
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125cm³, Motorleistung max. 11kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h; Leistung bis max. 15kW
- außerdem Fahrzeuge der Klasse AM
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- Kopie eines gültigen Personalausweises
- biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen „Erste-Hilfe-Kurs“
Unsere Preise:
- Grundgebühr 410,00 €
- Theoretische Prüfung 90,00 €
- Praktische Prüfung 240,00 €
- Fahrstunde (45 Minuten) 63,00 €
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten sind:
- Autobahnfahrt (4 Stunden je 45 Minuten) 75,00 €
- Überlandfahrt (5 Stunden je 45 Minuten) 75,00 €
- Beleuchtungsfahrt (3 Stunden je 45 Minuten) 75,00 €
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Sicherheitskleidung (Helm, Handschuhe, Motorradjacke & Hose mit Protektoren und Motorradstiefel) ist vorgeschrieben.
Nach 2 Jahren hast du die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse A2 vereinfacht zu erhalten. Das bedeutet, du musst nur eine praktische Prüfung ablegen. Sonderfahrten sind nicht erforderlich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben, empfehlen wir dir, dich ca. 3-4 Monate vor deinem Geburtstag anzumelden.