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Führerschein Klasse AM
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50cm³.
- Krafträder bbH max. 45km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50cm³ Hubraum.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kW; Leermasse max. 350kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- Kopie eines gültigen Personalausweises
- biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen „Erste-Hilfe-Kurs“
Unsere Preise:
- Grundgebühr 360,00 €
- Theoretische Prüfung 75,00 €
- Praktische Prüfung 210,00 €
- Fahrstunde (45 Minuten) 54,00 €
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten gibt es keine.
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Sicherheitskleidung (Helm, Handschuhe, Motorradjacke & Hose mit Protektoren und Motorradstiefel) ist vorgeschrieben.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben, empfehlen wir dir, dich ca. 2-3 Monate vor deinem Geburtstag anzumelden.